TORU 5.5 Sicherheit
Allgemeine Sicherheitshinweise
![]() | Warnung! Quetschgefahr! Der Mensch kann durch das Entnahmeregal am Ende des Regals greifen und bewegliche Teile des Roboters erreichen.
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![]() | Warnung! Unfallgefahr! Starke magnetische Strahlung kann elektrische Bauteile stören.
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![]() | Vorsicht! |
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Quetschgefahr! Personen können von der gegenüberliegenden Seite durch das Regal greifen und den Greifer erreichen.
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![]() | Vorsicht! Laserklasse 1 nach DIN EN 60825-1:2003-10. Alle verwendeten Sensoren haben höchstens Laserklasse 1. |
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Hinweis für den sicheren Umgang mit Akkus
Hinweise zum Transport:
Lithiumakkus sind Gefahrgut. Sie unterliegen daher den Gefahrgutvorschriften.
Lithiumakkus sind im ADR (Straße) / RID (Schiene) 2021 als gefährliche Güter der Klasse 9 (Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände) eingestuft.
Sie sollen/müssen als solche gekennzeichnet sein und die Verpackungsvorschriften müssen eingehalten werden.
Nur nachweislich unterwiesene Personen dürfen an der Beförderung beteiligt sein.
Defekte Akkus dürfen nur von zertifizierten Fachbetrieben transportiert werden: - Dabei ist zu unterscheiden, ob die Batterie lediglich verbraucht oder - gemäß ADR SV 376 - beschädigt ist (physische Beschädigung, akute Gefahr, etc.).
Die Akkus entsprechen dem internationalen Transporttest, UN 38.3.e
Hinweise zur Lagerung:
Für die Lagerung von Lithiumakkus gibt es derzeit keine gesetzlichen Vorschriften. Es ist daher Sache jedes Unternehmens, geeignete Maßnahmen zu bestimmen und umzusetzen. Neben allgemeinen Herstellerangaben, die sich allerdings meist nur auf die Lagertemperaturen beziehen, gibt es ein Merkblatt des Verbandes der Schadenversicherer.
Der Lagerort sollte für die Lagerung von Akkus (Gefahrgut) geeignet sein.
Hinweis zur Montage:
Der Systemintegrator, bei dem die Installation erfolgt, ist für den sicheren Einbau der Akkus in ein Gesamtsystem verantwortlich. Die Sicherheitsanforderungen bei der Installation können nicht isoliert vom Gesamtsystem betrachtet werden.
Lithiumakkus dürfen nur aufrecht oder liegend eingebaut werden. Sie dürfen unter keinen Umständen verkehrt herum eingebaut werden.
Achten Sie beim Einbau der Module darauf, dass diese sicher gehalten werden.
Schließen Sie Akkus niemals kurz! Dies kann zu hohen Kurzschlussströmen führen.
Bitte beachten Sie vor dem Einbau die Sicherheitshinweise in der Bedienungsanleitung und die Batteriespezifikation des Herstellers.
Akkus dürfen nur mit geeigneten Schrauben und Steckern angeschlossen werden.
Vergewissern Sie sich, dass die Polarität korrekt ist.
Hinweis zum Betrieb:
Die Akkus dürfen nur mit dem mitgelieferten Ladegerät geladen werden.
Bei der Verwendung müssen die vom Hersteller in der Produktspezifikation festgelegten Grenzwerte eingehalten werden. Dabei sind insbesondere Strom-, Spannungs- und Temperaturgrenzen zu beachten.
Wenn diese Grenzwerte sehr stark überschritten werden, können die Akkus defekt werden.
Es dürfen nur Akkus und Module desselben Typs zusammen installiert werden.
Ein Kurzschluss der Akkus muss durch geeignete Isolierung der Pole vermieden werden.
Laden Sie die Batterie regelmäßig vollständig auf und lassen Sie das Batteriemanagementsystem (BMS) die Zellen ausgleichen.
Hinweis zur Wartung:
Lithiumakkus sind grundsätzlich wartungsfrei.
Die vorgeschriebene jährliche Prüfung muss von geschultem Fachpersonal durchgeführt werden. Die derzeit noch gültige Unfallverhütungsvorschrift "Flurförderzeuge" (BGV D27) fordert in § 37 Abs. 1 eine Inspektion von Flurförderzeugen (einschließlich AGVs) in Abständen von höchstens einem Jahr.
LFP-Akkus haben im Vergleich zu anderen Batterietechnologien eine relativ lange Lebensdauer, unabhängig von den verwendeten Ladezuständen und Leistungsstufen.
Hinweis zur Beseitigung:
Li-Ionen-Akkus enthalten Metalle wie Kupfer, Aluminium und als aktive Materialien die Übergangsmetalle Kobalt und Nickel.
Seit 1998 verpflichtet die Batterieverordnung u.a. alle Händler und Hersteller, Akkus zurückzunehmen und ordnungsgemäß zu verwerten oder als Sondermüll zu entsorgen.
Am 1. Januar 2021 wurde ein neues Batteriegesetz verabschiedet, das am 1. Januar 2022 vollständig in Kraft treten wird. Die genauen Änderungen der alten Verordnung müssen noch festgelegt werden.
Weitere Informationen finden Sie u. a. auf der Website der Waste Electrical Equipment Foundation.
Zu den besonderen Gefahren, die mit dem Recycling von Lithium-Ionen-Akkus verbunden sind, gehören elektrische, chemische und Brandgefahren.
Recycling und Transport von Akkus dürfen nur von zertifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden.
Übersicht über die Warnhinweise

1) Warnung vor automatischem Anlauf, 2) Warnung vor Handverletzungen, 3) Den Bereich nicht betreten, 4) Typenschild
Die Warnschilder sind in der Nähe des Gefahrenbereichs angebracht und weisen auf die Restgefahren im Normalbetrieb hin. Die Warnschilder müssen an der vorgesehenen Stelle angebracht werden.
![]() | Hinweis! Der Roboter darf nur mit angebrachten Warnschildern betrieben werden.
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Sicherheit
Sicherheitskonzept
Das Sicherheitskonzept des Roboters gewährleistet einen sicheren, autonomen Betrieb. Durch den Einsatz von Sicherheitskomponenten mit einer Sicherheitssteuerung entscheidet der Roboter, ob die Bedingungen für einen sicheren Betrieb erfüllt sind und ob er gefahrlos mit dem Kommissionierregal interagieren kann.

1) Not-Halt-Taster, 2) Sicherheitslaserscanner, 3) Bumper
Not-Halt-Taster (1): Stoppen und verhindern sofort jede gefährliche Bewegung des Roboters, wenn sie betätigt werden. Sie dienen dazu, Gefahren zu vermeiden und ein sicheres Arbeiten am Roboter zu ermöglichen.
Sicherheits-Laserscanner (2): Schaffen Sie einen Schutzbereich um den Roboter. Wenn die Sicherheitszone verletzt wird, darf der Roboter nur mit der sicheren Geschwindigkeit fahren.
Bumper (3): Stoppen den Roboter sofort bei einem Zusammenstoß mit einem festen Gegenstand. Sie werden um den Roboter herum angebracht und sind so konzipiert, dass sie den Roboter von einer sicheren Geschwindigkeit abhalten, ohne eine Gefahr für Menschen darzustellen.